Re: @Gast


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von Worldwatcher am 07. Januar 2016 19:22:55:

Als Antwort auf: Wie wär's, wenn Du hier darselbst mal ein Paar Quellen auftischst? geschrieben von Gast am 06. Januar 2016 17:10:35:

@ GAST
ohne weiteren Kommentar

Hier sei die Frage gestattet: Verfassung? von wem erstellt, gewählt, genehmigt?
Das Grundgesetz ist am 17.07.1990  durch Herrn Baker (Wegfall Artikel 23) erloschen

Bereinigungsgesetze
 
Es gibt seit Rechtskraft der Bereinigungsgesetze keine Staatsgerichte mehr.
Nimmt man es genauer, dann gibt ´s bereits seit dem achten Mai des Jahres 1945 keine Staatsgerichte mehr, denn seit diesem Tag ist das hiesige Land kein Staat mehr, sondern nur noch eine Wirtschaftsvereinigung unter US-Administration, wobei Letztere dem Imperium Bundestag die Verwaltung überlassen hat.
„Rechtskraft der Bereinigungsgesetze durch Bundesjustizministerium voll bestätigt.“ Was heißt das?
 
Über das erste Bereinigungsgesetz vom Bundesrecht
Das heißt: Ab dem 24.04.2006 hat das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivilprozessordnung (ZPO) und die Strafprozessordnung (StPO) keine Gültigkeit mehr und darf daher nicht mehr angewendet werden.
 
Über das zweite Bereinigungsgesetz vom Bundesrecht vom 30.11.2007
Häufig liest man im Internet, dass das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) nur noch außerhalb des Geltungsbereiches (§ 5 auf Schiffen und Flugzeugen) Gültigkeit hätte. Das ist allerdings nicht nur inhaltlich, sondern auch sachlich falsch, denn die Sache ist nämlich die:
Das OWIG besitzt keinen Geltungsbereich mehr. Wenn aber kein Geltungsbereich existiert, dann kann logischweise auch kein außerhalb des Geltungsbereiches existieren, da außerhalb des Geltungsbereiches strikt die Existenz eines Geltungsbereiches voraussetzt.
 
Das OWIG hat also nirgendwo mehr Gültigkeit. Auch nicht auf Schiffen oder in Flugzeugen.
Staatsgerichte gibt es nicht erst seit Rechtskraft der Bereinigungsgesetze nicht mehr, sondern seit dem achten Mai des Jahres 1950 gibt es diese schon nicht mehr, da das hiesige Land seit dem kein Staat mehr ist.

Einfache Logik: Wo kein Staat, da auch keine Staatsgerichte.
Die Gerichte des hiesigen Landes sind Freiwillgen- oder auch Ausnahme- oder Sondergerichte.
Jegliches Urteil, welches in diesen Gerichten gefallen ist, erkennen die Bewohner des Vereinigten Wirtschaftsgebietes seit dem achten Mai des Jahres 1950 freiwillig an.
Rechtskraft haben diese Urteile nie erlangt – Rechtsgültigkeit schon gar nicht.
 
Alle nach dem 08.05.1950 so genannten „Hoheits“- und Verwaltungsakte, „Beschlüsse“, „Urteile“, „Haftbefehle“, „Bußgeld“-/„Steuer-Bescheide“, Hausdurchsuchungen, „Beschlagnahmungen“, „Vollstreckungen“, Vollzugsmaßnahmen, Pfändungen etc.) waren und sind de jure null und nichtig, rechtsungültig, rechtsunwirksam und rechtswidrig, mithin kriminell und strafbar.
 
Freiwillig? Nicht wirklich, denn wer hat die Bewohner des hiesigen Landes darüber aufgeklärt? Etwa Anwälte? Ganz sicher nicht, denn die leben vom Unwissen.
Anwälte bereichern sich an der Unwissenheit ihrer Mandanten und gehen ganz sicher stillschweigend davon aus, dass ihre Mandanten „freiwillig“ nicht mehr rechtswirksames Recht und Gerichte anerkennen.
Auf Anfrage bei der Firma Bundesministerium der Justiz, ob denn die Bereinigungsgesetze Gültigkeit haben, wurde dies voll umfassend bestätigt. Die Bereinigungsgesetze sind voll wirksam.
 
“Alle Gesetze die keinen Geltungsbereich haben, kein Vorschaltgesetz haben oder gegen das Zitiergebot Artikel 19 Grundgesetz (GG) verstoßen sind in Zukunft von Haus aus nichtig”, urteilte die Firma Bundesverfassungsgericht, ohne jegliche hoheitliche Befugnisse und somit ohne Urteilsbemächtigung.
 
Dass das Grundgesetz seit dem dritten Oktober des Jahres 1990 mangels Geltungsbereiche (Wegfall Artikel 23) keine Gültigkeit mehr besitzt, haben die “Verfassungsrichter” sicher nur “vergessen” zu erwähnen.
 
Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Zivilprozessordnung (ZPO), die Finanzgerichtsordnung (FGO), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die Strafprozessordnung (STPO) die Abgabenordnung 1977 (AO 1977) sowie das Einkommen- und Umsatzsteuergesetz sind allesamt ungültig.
Gültig ist hingegen nach wie vor die Haager Landkriegsordnung (HLKO), welche zum Völkerrecht gehört, und die sagt unter § 46, dass das Privateigentum nicht eingezogen werden darf.
Im § 47 ist zu lesen, dass Plünderung ausdrücklich untersagt ist.
Damit ist seit rund 100 Jahren jede Steuer und jede Pfändung rechtswidrig, da Steuern und Pfändungen gegen das Völkerrecht verstoßen.
 
Im Weiteren wurden beim GVG und der ZPO die Vorschaltgesetze gestrichen.
Das heißt: Bis auf das Schiedsgericht in der Arbeitsgerichtsbarkeit (AHK-Befehl Nr. 35), sind somit völkerrechtlich seit dem 24.04.2006 alle Gerichte in der Treuhandverwaltung der Alliierten aufgehoben.

Wie sich die Rechtsituation in diesem Lande darstellt, das kann man im Netz gut finden.

Weitere Infos unterliegen dem Urheberecht deshalb hier nur ein Link:

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/vereinte-nationen-fordern-bevoelkerungsaustausch-von-deutschland.html

Quellen die „diep search funcions“ erfordern gibt von mir nur an transparente Mailadressen.

Wohl bekomms

Wie lesenswert findest Du diesen Beitrag?                 Info zur Bewertung




Antworten:


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]