Um Landwirt zu werden/sein bedarf es zwingend einer sogenannten


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Geschrieben von Euer armer Willi am 22. Februar 2016 12:42:45:

Als Antwort auf: OT : Frage zu Möglichkeiten einer Pferdewiese geschrieben von smiliedriver am 21. Februar 2016 14:46:59:

Hofstelle!
Ist verwaltungsdeutsch für "Bauernhof".
Eine Hofstelle "so mal eben" genehmigt zu bekommen ist ein enormer Aufwand, sprich Papierkrieg ohne Ende.
Besser wäre, wenn auf dem Grund und Boden (dem Anwesen) ehemals eine Hofstelle dazugehört hat. Recherche bei der Landwirtschaftskammer, etc.
Hofstelle kann sein: Bienenzucht, Schweinemast, Pferdezucht, Rindviehhaltung, Waldbesitztümer bis hin zur Rattenzucht (für Tierversuche).
Diese landwirtschaftlichen Aktivitäten geschehen naturgemäß im sogenannten Außenbereich. Im Außenbereich gibt es keinen Bebauungsplan und es darf zunächst von Niemandem gebaut werden.
Hat man eine aktive Hofstelle kann - als einzige Ausnahme - der Bauer bauen, wann, wo und wie groß er möchte, auf seinem Eigentum, auf gepachtetem Land, etc.
Einige Bauten im Außenbereich, wie z.B. Holzmieten werden ohne Baugenehmigung errichtet.
Andere Bauten - Stallgebäude - müssen auch im Außenbereich (teils auch im Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet möglich) genehmigt werden. In der Regel werden diese Bauten problemlos erlaubt, es sei denn irgendsoein Arschloch aus der Verwaltung hat eigenes Interesse in der Gegend, weil er dort seine Pferde ausreitet oder seinen Hund ausführt und dann nicht von 400PS Traktoren, die Gülle fahren, gestört werden möchte.
Im Außenbereich gewinnt zu 99% der Landwirt eine verwaltungsrechtliche Klage oder er hat einen total behämmerten, korrupten Rechtsbeistand erwischt.

Auf so einer Microfläche von nicht mal 3 Morgen könnte man versuchen einen auf Bienenzüchter zu mimen. Bis das allerdings von der deutschen Verwaltung positiv beschieden wird, sind sicher weltweit alle Bienen ausgestorben.

grootjes
EaW

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