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Geschrieben von waldi am 07. April 2016 08:53:24:

Als Antwort auf: Tauschlenkung Garantie abgelehnt geschrieben von Espace17 am 06. April 2016 20:32:59:

Hi Rudi,

ich würde mal sagen, dass dass ein typischer Fall von Hinhalten und verhungern lassen ist.
Deine Garantieansprüche hast Du Prinzipiell gegenüber dem Händler.
Wenn Das Teil innerhalb der gesetzlichen Garantiefrist kaputt gegangen ist, MUSS der Händler für Ersatz sorgen.
Geht es um die vom Hersteller gewährte Gewährleistung, ist dieser in der Pflicht.
Für Klagen gilt allerdings der Gerichtsstand des Herstellers/Beklagten.
Und wenn das 1200 km sind, ist's doof für Dich.
Möglicherweise kann man das aber auf rein bürokratischem Wege lösen, sodass Du keine 1200/2400 km abreißen musst.
Allerdings könntest Du diese im Falle eines Verfahrens auch geltend machen. Brauchst halt "nur" depri einen guten Anwalt.

Viele Grüße

Waldi

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