Re: Tauschlenkung Garantie abgelehnt


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Geschrieben von R.Lang am 07. April 2016 16:05:31:

Als Antwort auf: Re: Tauschlenkung Garantie abgelehnt geschrieben von Heinrich am 07. April 2016 07:17:53:

Hallo,
was bedeutet Tauschlenkung? Eine gebrauchte Lenkung die ausgebaut und überholt wurde? Da stellt sich die Frage: wer kann bei einer solchen Situation noch garantieren? Der Hersteller der Lenkung kann nur für nachgewiesene Materialmängel haftbar gemacht werden, wenn die Komponenten von der geplanten Spezifikation abwichen. Das muss der geschädigte Anspruchsteller nachweisen. Kann man als Verbraucher ohne anerkannten Gutachter so gut wie nicht.

Daher stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist zu klagen. Der Richter wird keinen zu Schadensersatz verurteilen, wenn nicht klar den Nachweis des Mangels geführt wurde.

Der Aufwand bis zu dem beschriebenen Stadium kann unter diesen Umständen den Zeitwert des Fahrzeuges übersteigen. Da würde keine Versicherung mehr den Instandsetzungsaufwand bezahlen.

Hier stellt sich die Frage ob man selbst die Kosten trägt oder ne andere Kutsche nimmt. Bei der genannten Strecke könnte das Fahrzeug im benachbarten Ausland stehen, je nach Restwert könnten da auch noch Zolltechnische Fragen zu klären sein, oder das Fahrzeug wird zurücktransportiert.

Am jetzigen Standort des Fahrzeuges wird wohl kaum Interesse an den Fahrzeugresten bestehen, sonst wäre halt Teileverwertung angesagt. Ein Verlustgeschäft bleibt es allemal.

MfG rainer

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