Re: Du kaufst Ersatzteile bei ebay?
Geschrieben von Espace17 am 09. April 2016 14:38:10:
Als Antwort auf: Re: Du kaufst Ersatzteile bei ebay? geschrieben von Heinrich am 08. April 2016 10:10:23:
Hallo
Wir als Unternehmer haben laut Bandel:
7) Mängelhaftung (Gewährleistung)Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt:
7.1 Für Unternehmer
begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche;
hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung;
beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang;Gefahrübergang ist gut, da die Lenkung nicht mal 10 000km gehalten hat!
Blöd gelaufen, ich haben den Wagen von der Verwandtschaft wegen zu vielen TÜV Sachen bekommen.
Gruß Rudi
- Re: Du kaufst Ersatzteile bei ebay? Heinrich 09.04.2016 20:22 (0)