Re: Kommt drauf an, wann er den Schaden reklamiert hat


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Geschrieben von Uwe FDS am 10. April 2016 10:12:29:

Als Antwort auf: Re: Kommt drauf an, wann er den Schaden reklamiert hat geschrieben von Hansewolfgang am 10. April 2016 01:47:26:

Hi,

die erste Frage wäre mal die, nach der Gewährleistungsdauer. So weit ich weiß, sind es 24 Monate. Dies kann bei Gebrauchttwaren auf 12 Monate reduziert werden. Ist also nicht vereinbart, oder eine Vereinbarung nicht wirksam, oder es ist ein Ausschluß der Gewährleistung ereinbart (was dann wieder nicht wirksam wäre), gelten in der Regel die 24 Monate.

Dann ist die Frage, warum ist das Getriebe kaputt? Fehler beim Einbau? Fehler bei der Wartung (falschens Öl?) oder Fehler des Getriebes. Nach 6 Monaten trägt der Käufer in der Regel die Beweislast.

Ohne die Belege und das Innere des Getriebes gesehen zu haben, kann man da nicht viel sagen.

Ohne Rechstschutzversicherung würde ich in so einem Fall vielleicht mal ein paar EUR investieren, und einen Anwalt fragen.


Viele Grüße

Uwe

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