Anwaltskosten / Schadenfreiheitsrabatt wie ist das eigentlich?


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Geschrieben von Henzo am 16. April 2016 12:40:29:

Als Antwort auf: Und die Anwaltskosten werden jeden Fall von der Versicherung uebernommen. (ohne Text) geschrieben von huebi am 16. April 2016 10:37:07:

moin,

werden von der Versicherung eigentlich auch die Anwalts- und
Gerichtskosten zur Schadessumme gerechnet? Oder nur die Kosten
des materiellen Schadens?

Es kann ja sein, daß der Schädiger einen kleinen Schaden besser
selbst bezahlt damit der Schadensfreiheitsrabatt erhalten bleibt.

Ist doch mal wieder eine Frau gegen den Spiegel vom Golf gefahren.
Kostet bei VW 266,-- EUR. Nun hat die was von 'altes Auto' gesagt.
Die Diskussion kann sie auch mit einem Anwalt führen.

Dann ist der Rabatt evt. futsch? So als Argument...

ciao, HENZO.

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