Re: immer?


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Geschrieben von Golf-Pöler am 19. April 2016 14:34:43:

Als Antwort auf: Re: immer? geschrieben von Christoph [FO] am 18. April 2016 17:19:20:

Hi,

klar, nennt die Polizei einen Schuldigen nach vorliegender Aussage/Sachverhalt. Sonst würde es die Funktion eines möglichen Bussgeldes von 35,- € nicht geben.
Und da dann der Schuldige zumindest formal feststeht, hat der Gegner eben die daraus resultierenden Rechte (Gutachterwahl, Anwalt, etc.)

Nur die spätere Regulierung der Versicherungen kann von der Polizei nicht bewertet werden.

Gruß
Björn

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