Re: Und selbst wenn Du verknackt wirst ...


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Geschrieben von Uwe FDS am 09. Mai 2016 10:29:52:

Als Antwort auf: Und selbst wenn Du verknackt wirst ... geschrieben von waldi am 08. Mai 2016 20:11:37:

Hi waldi,

Straftat oder nicht, das ist die Frage. Das Auto dürfte damals schon Abfall gewesen sein, da es nicht mehr seiner Zweckbestimmung diente und deshalb auch weg sollte. Wenn da nun ein paar Tropfen öl raus getropft sind, ist das eine umweltgefährdung. Und umweltgefährdende Abfallentsorgung ist eine Straftat. Und für Abfall ist der letzte Besitzer, bei dem der Gegenstand zu Abfall geworden ist, verantwortlich.

Ich kenne einen Abschlepper, der hat nachts bei einem Unfall ein Auto aufgeladen, ist dann erst mal zu sic hnach Hause gefahren und hat sich wieder ins Bett gelegt. Am nächsten Tag ist er mit der Fuhre in die Firma. Nun ist da in der Nacht Kühlwasser raus gelaufen. Das gab eine Anzeige und Verurteilung, denn da der Wagen ein Totalschaden war, galt er ab dem Unfallzeitpunkt als Abfall. So war es eine Strafttat. Wäre es kein Totalschaden gewesen, wäre das Auto kein Abfall und damit die Sache auch keine Straftat.


Viele Grüße

Uwe

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