Mal in die Lage der Behörde versetzen...


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Geschrieben von mannimmond am 09. Mai 2016 22:16:28:

Als Antwort auf: 123 geschrieben von Hansewolfgang am 09. Mai 2016 20:22:57:

Hallo zusammen, hallo Obi,

schön mal wieder von Dir zu lesen - auch wenn es nichts schönes ist.

Versetzt euch doch mal in die Lage der Behörde. Ihr findet ein abgestelltes nicht zugelassenes Müllfahrzeug. Wo beginnt ihr nach dem Täter zu suchen? Richtig - im Müllberg und beim letzten Halter. Beides führt zu Obi (bzw. seinen Eltern). Dort fängt man an zu ermitteln.

Dort bekommt man die Info, daß das Fahrzeug verkauft / verschenkt wurde (und dafür gibt es ja scheinbar sogar Zeugen). Obi hat also nix falsches getan und kann das sogar beweisen. Warum sollte er also die Entsorgung des Mülles bezahlen, der ihm nicht einmal gehört? Und warum sollte er dafür bestraft werden?

Ich würde mich ganz entspannt zurücklehnen, der Behörde die vorhandenen Infos geben und die dann machen lassen. Fertig. Für die Straftaten anderer kann doch der Obi nix.

Ob die über die Telefonnummer was rausfinden ist die nächste Frage - aber schlussendlich doch nicht das Problem von Obi. Der damals geschlossene Vertrag mit dem Abholer gilt doch, auch wenn er nur mündlich und durch entsprechendes Handeln geschlossen wurde.

Den Müll würde ich persönlich nicht anrühren - sonst wird da wirklich noch ganz schnell eine Straftat wegen irgendwas draus... illegaler Gefahrguttransport, illegale Müllentsorgung wenn man beim Entsorgen irgendwas falsch macht... das würde ich nicht riskieren - dann lieber im schlimmsten Fall die Entsorgungskosten tragen. Um die Entsorgung kümmert sich das betroffene Amt schon selbst.

Alles Gute Obi!
mannimmond

mannimmond


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