Re: gewerblicher Abfalltransport?


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Geschrieben von Uwe FDS am 11. Mai 2016 17:56:32:

Als Antwort auf: Re: gewerblicher Abfalltransport? geschrieben von Funman am 11. Mai 2016 14:52:49:

Hi Hajo,


das wird wohl nach §326 gelaufen sein. Da das Auto Totalschaden war, war es dem Gesetz nach Abfall. Und da heißt es im Gesetz:


(1) Wer unbefugt Abfälle, die
1. Gifte oder Erreger von auf Menschen oder Tiere übertragbaren gemeingefährlichen Krankheiten enthalten oder hervorbringen können,
2. für den Menschen krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd sind,
3. explosionsgefährlich, selbstentzündlich oder nicht nur geringfügig radioaktiv sind oder
4. nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind,
a) nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern oder
b) einen Bestand von Tieren oder Pflanzen zu gefährden,

außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren sammelt, befördert, behandelt, verwertet, lagert, ablagert, ablässt, beseitigt, handelt, makelt oder sonst bewirtschaftet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wäre das Auto keine Abfall, würde der Paragraf nicht greifen. Und weil er vom Unfallort erst nach Haus ist und am nächten Tag in die Firma, statt gleich in die Firma, ist er von einem vorgeschriebenen Verfahren abgewichen.Denn er hat das Schrottauto eine Zeit lang vor seinerm Haus gelagert.


Viele Grüße

Uwe

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