Zahnarztstuhl


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von Henzo am 16. Mai 2016 21:31:46:

Als Antwort auf: Folieren geschrieben von Hanomedes am 16. Mai 2016 20:22:07:

moin Dominik,

bei so einer speziellen Ausrüstung ist ja mindestens die
Zulassung als Sonderfahrzeug naheliegend. Mit etwas Phantasie
ergibt sich evt. auch eine Notwendigkeit für eine selbstfahrende
Arbeitsmaschine. Wie bei Funkmesswagen, Feinstaubmesswagen,
Zahnfeemesswagen,...

Feinstaubmesswagen brauchen bei entsprechender Deklaration keine
Feinstaubplakette um in den an sonsten feinstaubfreien Feinstaub-
messraum einzufahren.

Es setzt natürlich etwas Motivation voraus, um die gesetzlichen
Möglichkeiten auch anzuwenden. Für meine Autos zahle ich immer
noch die normale Steuer und darf nicht nach z.B. Berlin reinfahren.
Dafür darf ich aus Deutschland damit herausfahren.

In Hamburg gibt es zum Glück immer frischen Seewind und zu den
großen Steuerzahlern gehören wenig Automobilhersteller.


ciao, HENZO.

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