Re: OT: Nachweis von Erstinbetriebnahme eines Ost-Mopeds
Geschrieben von Uwe FDS am 07. Juni 2016 08:28:39:
Als Antwort auf: OT: Nachweis von Erstinbetriebnahme eines Ost-Mopeds geschrieben von Kai_86C am 06. Juni 2016 17:18:08:
Hi Kai,
der Üaragraph besagt "In Verkewhr gekommen sind", das ist nicht mit Inbetriebnahme gleich zu setzen. Verkehr heißt in den seltenstenn Fällen "Straßenverkehr" Da ist normalerweise der Warenverkehr gemeint. Wenn du eine Digicam in Hongkong bestellst, dann gelangt die mit der Einfuhr in den Verkehr und unterliegt den geltenden Bestimmungen. Ich würd versuchen, mir eine zu besorgen mit irgend einem Kaufvertrag vor dem Stichtag und das vom Straßenverkehrsmt in die Papaiere eintragen lassen.
Viele Grüße
Uwe
- Re: OT: Nachweis von Erstinbetriebnahme eines Ost-Mopeds Kai_86C 07.06.2016 12:52 (1)
- Re: OT: Nachweis von Erstinbetriebnahme eines Ost-Mopeds Stephan H 08.06.2016 00:22 (0)