Re: OT: Nachweis von Erstinbetriebnahme eines Ost-Mopeds


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Geschrieben von Kai_86C am 07. Juni 2016 12:52:49:

Als Antwort auf: Re: OT: Nachweis von Erstinbetriebnahme eines Ost-Mopeds geschrieben von Uwe FDS am 07. Juni 2016 08:28:39:

Moin,

Habe mich gestern auch noch mal durch diverse Simsonforen gewühlt.
Ich bin offenbar nicht der erste, bei den das irgendein sehr kreativer Rennleiter so gesehen hat wie bei mir. Wirklich zu einer Strafe ist es aber wohl noch nie gekommen, da es letztendlich doch immer so ausgelegt wird, wie von dir beschrieben.

Was ich aber nicht gefunden habe, ist etwas zum Ausdrucken, was man sich mal in die Brieftasche legen könnte, um es solchen übereifrigen Menschen mal unter die Nase zu halten. Das würde die Diskussion in den meisten Fällen wahrscheinlich deutlich verkürzen.

In die West-Papiere eintragen wird bei den Dingern schwierig. Es gibt da in den West-Papieren kein Feld für. 50ccm wird in dem Sinne ja nicht zugelassen wie ein PKW/LKW/Motorrad. Gibt nur ne ABE und jedes Jahr nen neuen Versicherungsschein. In diesem steht auch nur ein sinngemäßer Auszug von dem was ich anfangs zitiert hatte, auch nur mit der Formulierung "in Verkehr gekommen".

Ne alte Werkstattrechnung mitführen wäre grundsätzlich ne gute Idee, aber leider ist die oft genau so wenig vorhanden wie die alten Papiere. Wer hebt auch schon so lange seine alten Rechnungen auf?

MfG
Kai_86C (mit Pflanzenöl statt Zweitaktöl)

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