Re: Solange damit nix zu verdienen ist ...


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von Peter vdl am 12. September 2016 15:20:39:

Als Antwort auf: Re: Solange damit nix zu verdienen ist ... geschrieben von Rhanie am 12. September 2016 10:09:50:

Moin Ihrs,

Die Regelbarkeitsforderung gibt es schon länger, wurde bisher aber eher stillschweigend unter den Tisch fallen lassen bzw weder geprüft noch vom örtlichen Netzmeister vorgeschrieben. Das ist seit der letzten oder vorletzten EEG-Novelle vorbei (wobei ist's wirklich das EEG, was da Maßgeblich ist?), seit dem wird das bis auf bei Kleinstanlagen im Bereich bis 2KW wenn ich's jetzt richtig weiß gefordert und geprüft, größere Bestandsanlagen müssen je nach Netzmeister auch nachgerüstet werden. Trifft nicht nur PV und WKA, sondern auch BHKW und alles andere, was Elektronen richtung Netz schieben will.

Früher hat es auch ausgereicht, daß wenn die Netzfrequenz zu hoch läuft die Leistung gestuft geregelt wird, inzwischen soll sie stufenlos bis mindestens 50% herunter regelbar sein, wo es technisch möglich ist sogar bis 0% herunter. Größere Anlagen müssen obendrein nen FRT durchfahren können, sprich müssen das Netz im Kurzschlußfall für eine bestimmte Zeit weiter mit Energie beliefern, abhängig davon wie weit die Spannung einbricht auch unterschiedlich lange. FRT steht dabei für Failure Ride Through, man is ja International und muß deshalb verdenglischen... Derzeit bis runter auf 100kw Gesamtleistung, also das, was am Trafo ankomt.

Angedacht ist bei den nächsten Novellierungen, die derzeit diskutiert werden, die FRT-Grenze deutlich zu senken und unter Anderem Schwarzstart- und Inselfähigkeit zu fordern. Widerspricht zwar auf den ersten Blick der NA-Schutzforderung, diese wird dann entsprechend aufgebohrt und man definiert einfach die Stromerzeugungsanlagen als Mittelspannungszugehörig, und schon paßt es wieder aus Netzbetreibersicht. Damit darf dann aber nur noch ein Vollelektriker an einer zertifizierten Anlage arbeiten, ändert man als Hersteller nur ne Kleinigkeit - Nachzertifizieren, bitte, und solcherlei "Schwachsinn" mehr.

Ob der Betreiber wenn seine Anlage von extern abgeschaltet wird was bekommt weiß ich nicht, bezweifle es aber, seit der letzten EEG-Novelle gibt's ja auch bei Neuanlagen nur noch ne Vergütung zu "marktüblichen Preisen", sprich gekoppelt an den Preis der Strombörse. Daß der meißte Strom vertraglich nebenher läuft und gar nicht an der Börse gehandelt wird - waine...

Rußige Grüße
Peter

Wie lesenswert findest Du diesen Beitrag?                 Info zur Bewertung




Antworten:


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]