Trübungswert


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Geschrieben von UweDD am 14. Oktober 2016 23:32:36:

Hallo in die Runde,

ich habe eine vielleicht etwas leihenhafte Frage bezüglich des Trübungswertes bei der AU.

Das Fahrzeug, ein Passat 3b AHH 90 PS Bj 99 mit ca. 433000 km auf dem Tacho, erster Motor ...

Das Auto bekam TÜV und AU neu. Der gemittelte Trübungswert liegt bei 0,6, so wie sich das mir erschließt ist 0,6 kein schlechter Wert (Bei 375000 lag der Wert bei 1,45 ... seit dem wurden die Einspritzdüsen sowie LMM erneuert).

Nun frage ich mich folgendes. Ein Fahrzeug mit Euro 4 Norm bekommt die grüne Plakette, der Grenzwert liegt bei 1,5. Wird ein höherer Wert gemessen, darf das Euro 4 Fahrzeug nicht mehr fahren, liegt der Wert unter 1,5 ist die grüne Plakette berechtigt.

Mein Fahrzeug entspricht der D3 Norm (ohne Partikelfilter) und bekommt deshalb keine grüne Plakette obwohl es bei der AU besser als 1,5 abschneidet (aktuell 0,6). Da ist doch was faul oder denke ich falsch. Theoretisch müsste ein altes Auto so wie meins z.B., ebenso eine grüne Plakette erhalten, da nachweislich der gemessene Rußanteil unterm Euro 4 Grün-Plaketten-Grenzwert liegt. Jedenfalls habe ich das bezüglich des Grenzwertes so gelesen ... und schlussfolgere dies einfach, es zählt angeblich nur der "theoretische maximale?" Rußanteil für die Plakettenzuteilung, oder ist das falsch?

Hat da jemand eine Erklärung, weshalb man hier angeblich keine Handhabe hat und keine grüne Plakette erhält? Laut der gemessenen Werte wäre mein Fahrzeug ein berechtigter Grünplakettenträger, nach meiner Überlegung. ...

Ich habe im Moment kein Problem mit dem Befahren von Umweltzonen, mir gehts einfach mal ums Prinzip

Vielleicht ist die Frage sehr leihenhaft, ich bin allerdings nur Gelegenheitshobby-Schrauber ...

viele Grüße und ein schönes WE wünsche ich

Uwe

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