Re: Ausnahmen bestätigen die Regel, Bestandsschutz
Geschrieben von lelles am 09. November 2016 18:21:32:
Als Antwort auf: Ausnahmen bestätigen die Regel, Bestandsschutz geschrieben von Johannes D am 09. November 2016 14:53:51:
moin,
korrekt. es gibt in der stvzo genau EINE nachrüstpflicht baujahrunabhängig: die warnblinkanlage. alles andere genießt bestandschutz.
grüße