... wenn Du da mal nicht mit auf die Nase fällst....


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Geschrieben von Jojo_ am 24. November 2016 09:05:29:

Als Antwort auf: ganz einfach. vermutlich wirst du beklaut! geschrieben von Uwe740D am 22. November 2016 20:38:05:

... also mit dem Geld zurückholen etc.

Du kannst dem Vermieter nämlich nur dann Untätigkeit vorwerfen, wenn er den Mangel auch von Dir angezeigt bekam bzw. Du nachweisen kannst, dass er davon Kenntnis hatte und nichts unternommen hat. Das ist eine ganz allgemeine Regel im Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter und wird hier auch nicht anders sein.

Du bewegst Duch damit in einer Grauzone bzgl. der Zuständigkeiten. Ab dem zeitpunkt, ab dem der Vermeiter vom Anzapfen wusste und nichts unternommen hat, kannst Du den vermeiter zur rechenschaft ziehen. Für alles, was davor geschah, müsstest Du den Stromdieb belangen.

Lass uns wissen, wie die sache ausgegangen ist.

Grüße,

Jojo_


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