Re: § 212 StGB


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Geschrieben von Uli S. am 23. März 2017 12:36:25:

Als Antwort auf: Re: § 212 StGB geschrieben von Hanomedes am 23. März 2017 10:38:29:

Hallo Dominik,

>In dem Fall mit dem deutschen Opfer auf den Schienen wird auch nicht wegen versuchten Totschlags ermittelt.

im oben von Dir selber verlinkten verlinkten Artikel
http://www.sz-online.de/nachrichten/so-kam-es-zur-wende-im-fall-der-s-bahn-schubser-3641730.html
steht hierzu: "Haftbefehl wegen versuchten Totschlags."

>Es gibt halt immer einen Weg dran vorbei wenn man es möchte...

ja, man kann immer an Sachen vorbeilesen, die einem nnicht ins Bild passen.


Gruß Uli

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