Re: § 212 StGB
Geschrieben von Uli S. am 23. März 2017 12:36:25:
Als Antwort auf: Re: § 212 StGB geschrieben von Hanomedes am 23. März 2017 10:38:29:
Hallo Dominik,
>In dem Fall mit dem deutschen Opfer auf den Schienen wird auch nicht wegen versuchten Totschlags ermittelt.
im oben von Dir selber verlinkten verlinkten Artikel
http://www.sz-online.de/nachrichten/so-kam-es-zur-wende-im-fall-der-s-bahn-schubser-3641730.html
steht hierzu: "Haftbefehl wegen versuchten Totschlags.">Es gibt halt immer einen Weg dran vorbei wenn man es möchte...
ja, man kann immer an Sachen vorbeilesen, die einem nnicht ins Bild passen.
Gruß Uli
- Re: § 212 StGB Uwe FDS 23.03.2017 12:55 (1)
- Re: § 212 StGB Uli S. 23.03.2017 16:32 (0)