Frage dazu ?


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von Werner am 21. April 2017 12:29:26:

Als Antwort auf: Geht's Dir jetzt besser? geschrieben von justus am 21. April 2017 06:04:53:

Aber diese Aufwendungen, die der Unternehmer hat, kann er doch abschreiben ?

Also bei meinem Dienstwagen war das so. Allerdings durfte der für nicht einen Meter privat genutzt werden, d.h., ich mußte mit dem Fahrrad zur Arbeit (ich hatte ja kein Auto) und dort erst in den Dienstwagen steigen.

Durch diesen Dreh konnte der Arbeitgeber das Auto von der Steuer abschreiben und ich hatte keinen geldwerten Vorteil davon. Wäre ich privat gefahren mit dem Auto, dann hätte der Arbeitgeber mir das quasi als zusätzliches Gehalt gegeben, wäre von der Steuerlast befreit gewesen und ich hätte den geldwerten Vorteil bei meiner Scheidung als Unterhalt mit zahlen müssen.

So zumindest hat man es mir damals verklickert.


Heute, wo Unterhaltszahlungen etc. kein Thema mehr sind, könnte ich mir einen Dienstwagen anschaffen, der nur für meinen (selbstständigen) Job genutzt wird. Der wäre abschreibefähig, allerdings nur bis zu einer bestimmten Größe (z.B. Audi A4 oder so). Dieses Auto dürfte ich sonst für nichts benutzten, was unter dem Strich Null Sinn macht. Deshalb kurve ich mit meinem Suzuki auch zum Job und schreibe die gefahrenen Kilometer ab.

So sagt mir das der Steuerberater (bzw. die Steuerberaterin). Hab ich da irgendwas falsch ins Ohr gekriegt?


Gruß

Werner

Wie lesenswert findest Du diesen Beitrag?                 Info zur Bewertung




Antworten:


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]