Re: Und dann war da noch:


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Geschrieben von landcruiser am 12. Juli 2017 07:47:48:

Als Antwort auf: Und dann war da noch: geschrieben von justus am 12. Juli 2017 06:02:50:

Ich verstehe den ganze Aufwand nicht so recht.

Die betroffenen Fahrzeuge haben m.E. allesamt keine BE mehr, da diese nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 bereits erloschen ist:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

...
(2) Die Betriebserlaubnis ... Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
...
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


Dazu Straftatbestand "Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz" erfüllt da ohne BE und damit ohne Haftpflichtversicherung betrieben

Darüber möchte man aber wohl nicht so gern sprechen?

Könnte teuer werden?


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