Zeugnissverweigerungsrecht


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Geschrieben von Hanomedes am 12. Juli 2017 13:09:22:

Als Antwort auf: Völlig Ot... Geblitzt, aber LKW daneben... geschrieben von Joachim S am 12. Juli 2017 11:33:43:

Hallo Jo,

gib einfach an dass Du Dich nicht selber belasten möchtest und daher nicht Stellung dazu beziehst wer gefahren ist. Beachte hierbei, dass man keine richtigen Profilfotos mit Klarnahmen bei Facebook haben sollte.

Ein Datenabgleich mit den Pass/Führerscheinstellen bezüglich des Fotos ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig. Bei kleineren Delikten und ohne Wiederholungen wird das Verfahren nach meiner Erfahrung eingestellt.

Das Vorgehen ist völlig legal, evtl. riskierst Du einen etwas höheren Verwaltungsaufwand wenn sie Dich doch kriegen, aber das sind Peanuts. Für einen einzigen Punkt und die paar Euro nimmt sich die Polizei heute nicht mehr nen halben Tag Zeit, die haben wichtigeres zu tun....

Beim dritten mal innerhalb einer gewissen Zeitspane droht dann ein Fahrtenbuch, aber so weit kommt es sicher nicht


Gruß
Dominik

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