Re: Hab mal was getexted...


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von Uwe FDS am 12. Juli 2017 23:02:26:

Als Antwort auf: Re: Hab mal was getexted... geschrieben von Joachim S am 12. Juli 2017 20:29:30:

Hi Jo,

der Richter kann das Verfahren einstellen, die Entscheidung kann nicht angefochten werden. Und in dem Falle sind die Kosten der Staatskasse aufzuerlegen. In begründeten Fällen kann in der Kostenentscheidung davon abgewichen werden. Leider ist die Kostenentscheidung auch nicht anfechtbar. Also kann es dir passieren, dass du zwar kein Bußgeld zahlst, aber dafür deine Kosten selber tragen mußt.

Das ist meiner Frau vor kurzem passiert, angeblich soll sie an einem Zebrastreifen einen Fußgänger behindert haben. Die Aussage des Fußgängers war aber widersprüchlich. Angeblich war er auf einer Mitteninsel, aber der angegebene Zebrastreifen hat gar keine Insel. Eine Insel gibt es eine Straße weiter, aber dort ist meine Frau nicht lang gefahren. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt, meine Frau brauchte kein Bußgeld zahlen, aber 150,-- EUR Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung, weil de rRichter in der Kostenentscheidung festgesetzt hat, das die Beschuldigte ihre kosten selber zu tragen hat. Eine (in der Stopp gesetzlich vorgesehene) Begründung gab es nicht, die Entscheidung war aber nicht anfechtbar.

Viele Grüße

Uwe

Wie lesenswert findest Du diesen Beitrag?                 Info zur Bewertung




Antworten:


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]