Re: Nun lebt sie nicht mehr, die Anektote ;-)


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Geschrieben von Uli S. am 20. Juli 2017 12:37:59:

Als Antwort auf: Re: Nun lebt sie nicht mehr, die Anektote ;-) geschrieben von LiLa am 20. Juli 2017 11:31:12:

Hallo,

>Das gilt übrigens auch für diejenigen, die noch einen grauen Lappen haben.
Der Bestandsschutz gilt nur bis zum 50. Lebensjahr, danach ist das Fahren eines 7,5-Tonners mit dem grauen Lappen "Fahren ohne Führerschein".

steht das irgendwo? Dann hätte ich nämlich Anfang 2013 einen 400km-Umzug ohne Fahrerlaubnis "begangen".

grade geggoogelt:

aus
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/besitzstand-und-uebergangsregelungen.html:
"Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung."

C1E ist:
"Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg."
C1 ist:
"Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg..."


Stimmt also nicht, was Du oben geschrieben hast. Der Graue bleibt unbefristet gültig für 7,5-Tonner mit Zuggesamtgewicht bis 12 Tonnen.

Gruß Uli

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