Re: Durcheinanderwerfen.


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Geschrieben von Uwe FDS am 23. Juli 2017 11:49:03:

Als Antwort auf: Durcheinanderwerfen. geschrieben von waldi am 22. Juli 2017 23:10:06:

Hi waldi,

du darfst Privat bis 7,5to, also Züge der Klasse C1 und C1E fahren, so lange du willst. Ab 7,5to, also Fahrzeuge und Züge der Klassen C und CE gelten in jedem Falle die Bestimmungen über Lenk- und Ruhezeiten, auch für private Fahrten.

Und wenn du mit deinem Kleintransporter über 3,5to zGG zum Baumarkt fährst, ein paar Sack Zement für dich privat holst, gelten die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten nicht. Holst du den Zement für den Nachbarn aus Gefälligkeit, auh wenn es rein Privat ist, dann solltest du besser nicht nur die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten einhalten, sondern auch eine gültige Güterkraftverkehrsgenehmigung haben.

Viele Grüße

Uwe

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