Re: Durcheinanderwerfen.


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von Golf-Pöler am 24. Juli 2017 23:20:50:

Als Antwort auf: Re: Durcheinanderwerfen. geschrieben von Uwe FDS am 24. Juli 2017 19:35:22:

Hi Uwe,

der beförderte Zementsack für den Nachbarn hält schon §1 GüKG nicht stand, da a.) keine gewerbsmäßige Beförderung und b.) kein Werkverkehr da kein Unternehmen des Beförderers vorhanden ist. Und selbst wenn dieser ein Unternehmen hat, ist der Zementsack weder Eigentum des Beförderers noch steht er in unmittelbaren Zusammenhang mit seiner eigentlichen unternehmerischen Tätigkeit. (z.B. wenn der Beförderer/Fahrer Pölteile bei Ebay verkauft als Kleinunternehmer).

Wenn du auf §1 Abs. 4 GüKG anspielst, dann wäre es auch gewerblicher Güterkraftverkehr, wenn ich mit einem Fahrzeug >3,5 Tonnen als Nichtunternehmer im Eigentum befindliche Gegenstände transportiere, da dieser Transport per Definition ebenfalls nicht durch Abs. 2 und 3 gedeckt sind.

Dass dann private/eigene Sachen (Umzug, etc.) automatisch gewerblich werden sollen gem. GüKG, auch wenn es gar keinen Unternehmer gibt, kann so der Gesetzgeber nicht beabsichtigt haben. Andernfalls müsste ich mir jeden privaten Umzug mit einem 7,5-Tonner gem. GüKG genehmigen lassen. Soll das wirklich so?

Gruß,
Björn

Wie lesenswert findest Du diesen Beitrag?                 Info zur Bewertung




Antworten:


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]