:)))) Wohl wahr !


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Geschrieben von Werner am 28. Juli 2017 12:21:17:

Als Antwort auf: wohl auch ein rechtliches... geschrieben von Hanomedes am 28. Juli 2017 10:52:45:

Moin,

aus Erfahrung klug nenne ich meine Bedarfsfälle auch nicht beim Namen. Dabei hilft mir, daß ich im Anlagenbau Kennlinien von Wasserpumpen oder größeren Ventilatoren bereit stellen kann, die sich denen von Propellern sehr gleichen.

Allerdings ist Ultraleicht auch wieder keine Luftfahrt. Die Vorschriften sind wesentlich vereinfacht. Man darf an der Maschine selbst Hand anlegen und der Motor muß per Gesetz nicht luftfahrtzuverlässig oder - geprüft sein. Anders gesagt, wer runterfällt, ist eben unten.

Dafür darf man ULs auch nur sehr eingeschränkt gewerblich nutzen. Flugschule geht, Passagiertransport geht schon wieder nicht. Fallschirmabsetzerflug geht, darf aber nicht mit Gewinnabsicht usw. usw. Bei den beliebten Rundflügen scheiden sich die Geister. Ist das Transport oder nur Spaß ? Erlaubt ist es jedenfalls nicht, damit Geld zu verdienen im Sinne einer Existenz.

Bannerschlepp ist wieder erlaubt. Bei uns am Platz ist einer, der für Geld alle möglichen Banner (auch AFD-Banner) zu Reklamezwecken schleppt. Kostet zwischen 150 und 230 EUR, je nach Route und Dauer. Wenn Du heiraten willst und Deiner Angebeteten stilvoll einen Antrag machen willst, führst Du sie in einen Park und genau pünktlich kommt der Flieger vorbei mit der Frage auf dem Banner, die Du vielleicht nicht rausbekommst, weil Dir ein Frosch im Hals sitzt. oehmm


Kurz und gut, in der sog. Allgemeinen Luftfahrt würde ich sowas alles nicht machen. Die ist so mit Bürokratie zugekleistert, daß man mehr, als nur Geduld braucht. Aber im UL-Bereich geht das. Da wird mehr auf Eigenverantwortung gesetzt und gemäß der Versicherungsstatistiken geht die Gefährdung Unbeteiligter quasi gegen Null.

Wer sein Flugzeug in Frankreich zuläßt und die französische Lizenz vorweisen kann, braucht sein Flugzeug noch nicht mal regelmäßig prüfen zu lassen und muß auch nicht zum Fliegerarzt. Da gibt es also Möglichkeiten.

Die 120 kg Klasse ist jetzt auch sehr aufgeweicht worden. Die Bestimmungen ändern sich ja alles halbe Jahr. Soweit ich weiß, dürfen die jetzt schneller fliegen und sind auch nicht mehr auf 25 PS beschränkt. Der Pilot braucht auch in Deutschland keinen Fliegerarzt mehr und kann dann trotzdem fliegen. Das ist die sog. Rentnerklasse, die aber höchst interessante Konstruktionen ergeben hat.


Gruß

Werner

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