Bilaterale Abkommen werden auch von deutschen Gerichten durchgesetzt


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Geschrieben von huebi am 31. Juli 2017 01:06:37:

Moin zusammen.

Moderne und viel bessere Technik mit einer schoenen Karosserie und alten Vorschriften zu kombinieren, ergibt einfach das "schoenere" Auto.
So ist ein T3, wenn man ihn denn mag, ein echt schicker Renntransporter, wenn da nicht mindesten vier Zylinder und zwei Turbolader fehlen wuerden.
Lieber quaelen sich die Besitzer, weil es muss ja original sein, mit irgendwelchen Kackmotoren rum, anstatt einfach mal so 700 Nm bis 1000 Nm mit entsprechender Leistung in die Moehre zu stopfen.
Es ist doch einfach mal was ganz anderes, einen Ferrari in den Kasseler Bergen auf die rechte Spur zu verweisen als regelmaessig beim Ueberholen von LKWs in der Druckwelle an der Front vom LKW zu verhungern.
So geht entspanntes fahren, auch weil fliegen innerhalb Deutschlands einfach viel zu lange dauert.
Und warum macht das keiner? Weil sich jeder von TUEV und Zulassungsstelle hinten rumheben laesst.
Mit etwas mehr Abstand zur einlullenden Engstirnigkeit nationaler europaeischer Behoerden ergeben sich echt schoene Moeglichkeiten fuer tolle Fahrzeuge.

Autos werden schon immer gebaut, um moeglichst viel Geld durch ihrem Verkauf zu verdienen und nicht, um besonders tolle Autos zu bauen.
Grundsaetzlich habe ich mit dem Glauben an "Oldtimer muessen original sein!" nichts am Hut.
Das ist nur eine Religion fuer Kleingeister, deren Horizont am Brett vorm Kopp endet.

Deshalb jetzt gleich mal Butter bei die Ichtisse:


Grundlagen fuer eine tiefgreifende Glaubenserweiterung


EG-Einigungsvertrag

Wenn ein Fahrzeug, auch nur vorruebergehend wie mit "Roten Kennzeichen", in irgend einem europaeischen Land zugelassen ist, muss es in jedem anderen Land, ohne jedes Wenn und Aber, auch regulaer zugelassen werden.
Basta! (Das war mal das neue Amen dieses Oberpredigers aus Hannover als er dann auf die nationale Tour ging)
Das ist quasi wie ein Ummelden eines in Deutschland schon zugelassenen Fahrzeugs zu behandeln, alle anderen Massnahmen wuerden sonst den innereuropaeischen Wettbewerb unzulaessig verzerren.
Jegliche Kosten oder Einschraenkungen durch die Zulassungsbehoerden sind also absolut unzulaessig, denn sie koennten ja den freien Warenverkehr in der EU einschraenken.

Jegliche Umbauten, die nach nationalem Recht gefordert werden, verursachen Kosten und sind damit ebenfalls unzulaessig.

Hintergrund ist der, dass alle EU-Laender vergleichbare nationale Standards haben und in jeden anderen Land als gleichwertig anerkannt werden muessen.
Der EWG-Einigungsvertrag steht damit einfach ueber jedem nationalen Recht und ist deshalb spaetestens vor (dem Amts-)Gericht einfach durchsetzbar.

Streng genommen duerfte die Zulassungsstelle sogar nur eine (noch fehlende) Hauptuntersuchung verlangen, denn die auslaendische Betriebserlaubnis ist ja schon vorhanden, womit sich ein Gutachten nach Paragraph 21 eruebrigt.
Sollte dieses Gutachten, aus welchen mir unbekannten Gruenden doch statthaft sein, so sind alle notwendigen Ausnahmen unbedingt (im woertlichen Sinne) einzutragen und von den zustaendigen Behoerden (Zulassungsstelle, Regierungspraesidium) kostenneutral, um eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden, zu erteilen.


Baujahr

Ein Tag der Erstzulassung bis 1938 ist immer gut, denn dann gelten fuer so ein Fahrzeug immer noch grosse Teile der letzten "Reichsstrassenverkehrszulassungsordnung von 1939".
Hoert sich erst mal nach diese Reichsbuergersekte an, wenn man nur lange genug den Verweisen in der aktuellen Autobibel, der FZV (frueher StVZO) folgt, landet man irgendwann doch bei der Tora von Anno 1939.
Da hat der technische Kommissar keine Ahnung mehr von (tiefergehende Religionslehre ist heute einfach verpoent) und die Rennleitung kann heute eh keine gotischen Fonts mehr lesen.
Viel mehr als ein schoen weit in der Vergangenheit liegender Tag der Erstzulassung und eventuell eine sehr schoene Karosserieform ist am Altblech eh nicht interessant.
Das Kleine Schwarze steht nicht nur Frauen gut, auch schicke Autokleider sind aus Kohlefaserstoff geschneidert.


Hersteller

Am besten ist man selbst der Hersteller seines Fahrzeugs. Die Bedingungen dafuer sind nach Paragraph 917 BGB auch sehr schnell erfuellt.
Und dann noch international als Fahrzeughersteller registrieren lassen...
Macht erheblichen Eindruck auf die ueblichen Dumpfbacken, wenn man in einem Atemzug mit VW, MB, BMW und Porsche genannt wird.
Aber nur wenn einem das selbst nicht zu peinlich ist....

Das hat viele Vorteile wie z.B. wenn der TUEV-Ingenieur mal wieder den Kupferbolzen in der Hose hat und/oder uns seine Unfaehigkeit mit dem Satz: "Dafuer brauchen Sie eine Herstellerfreigabe! (Geifer!)" beweisen moechte.
Dem guten Mann (Ich habe dort noch nie eine Frau gesehen. Ich waere mir als Fahrzeugbauingenieur auch viel zu schade unter schneetriefenden Ranzkarren im Rost und Dreck zu stochern. Sehr vernuenftige Einstellung!) kann nun ganz einfach geholfen werden:
"Ich bin der Hersteller. Betrachten Sie mich also bitte als uneingeschraenkten und einzigen Gott, was dieses Fahrzeug angeht (Grosse Toene wie VW kann ich auch spucken. Nur bei mir ist da ein Fundament drunter und keine toenernen Fuesse). In Ihren blauen Bibeln steht ueber dieses Fahrzeug sowieso nichts richtiges drin, deshalb bin ich Ihnen heute auch direkt erschienen. Also als erstes: Dieses Fahrzeug befindet sich im absoluten Originalzustand. Zweitens: Wozu brauchen Sie dann eine Herstellerfreigabe? Und wenn Sie jetzt immer noch eine brauchen, wie soll diese formuliert sein? Oder wollen Sie nicht einfach selbst was schreiben? Ein Kuendigung wegen selbst festgestellter Inkompetenz und Festhalten an der falschen Lehre waere in Ihrem Fall ein sehr guter erster und auch finaler Schritt."
So was nennt sich dann Goetterdaemmerung.


Halter

Der Halter (fuer dieses Fahrzeug entspricht er in etwa dem Papst bei den Katholiken, also dem Gesandten Gottes auf Erden) sollte eine andere Person als der Hersteller sein weil die Hersteller-/Halterkombination in einer Person oft zur masslosen geistigen und religioesen Ueberforderung der armen Suender (Behoerden wie TUEV, Zulassungsstelle und Regierungspraesidium / Bezirksregierung) fuehrt.


Glaubenskorrektur - Bekehrung

Einen noch lebenden Hersteller mit einem Fahrzeugbaujahr noch vor seiner Geburt zu kombinieren scheint erst einmal absurd.
Ist es auch, wenn man Anhaenger der falsche Religion ist.
Diese verirrten Schafe erkennt man meist nach sehr kurzer Zeit an ihrem Mantra (manchmal auch Manta A oder B):"Das ham wa noch nie so gemacht!" wahlweise auch "Das ham wa schon immer so gemacht!" oder "Da bin ich nich fuer zustaendig!"
Wenn ich mir allerdings so die Herrscherkaste in Nordkorea anschaue, wird ploetzlich ganz viel moeglich.
So was wie die zehn Gebote (eigentlich waren es ja dreizehn aber das gehoert hier nicht her) hilft hier ungemein:


Die Baujahresbescheinigung des Herstellers

Sie ist so etwas wie das 14. Gebot und hilft den Behoerden nun an die richtigen Glaubensgrundsaetze, naemlich dem Alten Testament von 1939, zu glauben.
Genauere Ausfuehrungen zum korrekten Glauben werden dann vom Hersteller in seinem Datenblatt hinterlegt.
Der Rest geht dann seinen Gang und ist dann eher unter Pillepalle einzuordnen.


Viele Gruesse,
huebi


P.S.: Zufaelligerweise habe ich heute Nachmittag einen Detroit Diesel 12V71 und einen 24 l RollsRoyce Flugzeugmotor mit entspannten 800 PS (Merlin oder so was in der Art. War jedenfalls in Flugzeugen und Panzern verbaut) angeboten bekommen.
Das waere auf jeden Fall schon mal eine gute Ausgangsbasis zum Fuehren eines Kreuzzugs. Also, wer sich als Kreuzritter eine Platz an meiner Tafel verdienen will, einfach mal melden. Goettlicher Bestand in allen Lebens- und Kriegslagen bis in den Tod ist natuerlich fester Bestandteil dieses Stellenangebots.

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