Re: wie ist das mit Anhänger aus England überführen


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Geschrieben von huebi am 28. September 2017 01:44:17:

Als Antwort auf: wie ist das mit Anhänger aus England überführen geschrieben von Johannes Pröfrock am 27. September 2017 18:59:38:

Moin Johannes.

>Ich hab da in Erinnerung das in England bei Anhängern es so war das die das Kennzeichen der Zugmaschiene kriegen [...].

Jepp, die bekommen nur das Kennzeichen des ziehenden englischen Fahrzeugs als Folgekennzeichen.

>Kann mann sich sowas einfach drann hängen und in Länder zerren wo mann auf der richtigen Seite fährt?

Knotest Du den in England nicht zulassungspflichtigen also nicht registrierten Anhaenger an Dein in einem anderen EU-Land (in diesem Fall D) zugelassenes Auto, bleibt dann das zuletzt verwendete gelbe englische (Auto-)Kennzeichen einfach dran.
Allerdings gilt dies nur noch bis uebermorgen.
Ab dem 1.10.2017 brauchen englische Anhaenger in D ein "Certificate of Trailer Registration" wenn sie nicht mit einem Folgekennzeichen hinter dem entsprechendem englischen Fahrzeug gezogen werden, sondern an ein anderes EU-Fahrzeug angekoppelt sind.
Den Sachverhalt habe ich heute mit der Rennleitung geklaert.
Und die haben jetzt so neue Computerdingens aus Neuland mit denen sie ganz schnell ganz viel ueber in GB registrierte Fahrzeuge heraus finden koennen.

Wenn sich der Anhaenger nicht permanent in D aufhaelt, kannst Du den mit eigenem englischen Kennzeichen und dem "Certificate of Trailer Registration" auch einfach hier fahren.
Er ist dann steuer- und versicherungsfrei und solange er abgekoppelt immer auf einem Privatgrundstueck steht, brauchst Du auch keine Versicherung, denn waehrend der Fahrt ist er ueber das Zugfahrzeug versichert.


Viele Gruesse,
huebi

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