Wenn du da keine Zugmassebeschränkung bekommst


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Geschrieben von Obi am 06. Februar 2018 19:49:28:

Als Antwort auf: richtg, das ist der leistungsstärkste 5-zylinder PD, bevor es im Bus nur nich 4- geschrieben von monopoel-stefan am 06. Februar 2018 15:31:20:

Moin Stefan,
bei dem Wagen meines Bruders mit dem AXB (77kW) sind 2500kg Anhängelast bis 8% Steigung drin, mit einer Beschränkung auf 5100kg Zuggesamtmasse.
Darüber darf er noch 2200kg ziehen, Zuggesamtmasse 4900kg.
Zugfahrzeug solo maximal 2810kg.
Man muß sich also sowieso schon aussuchen, ob man nun die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs oder des Anhängers voll ausreizt, beides gleichzeitig ist nicht erlaubt.

Je kräftiger der Motor da vorne drin ist, desto üppiger fällt die erlaubte Zuggesamtmasse aus, doch meines Wissens ist bei insgesamt 5300kg grundsätzlich Schluß und nur noch die Steigungsbeschränkungen gehen mit der Motorleistung in Richtung größerer erlaubter Steigungen.
Ich habe meines Wissens weder in der Bedienungsanleitung des Wagens meines Bruders noch in der vom Wagen meines Chefs mehr als 5300kg Gespannmasse zu lesen bekommen.
Vielleicht habe ich den Absatz, wo die Modelle mit den langen Radständen behandelt werden, überlesen. Chef hat den AXE im kurzen Mutivan 4motion, mein Bruder den kurzen Zollfahnder-Mannschaftswagen mit reinrassigem Frontantrieb.

Dein TÜVi weiß unter Umständen mehr als ich, doch auf dem Oldtimerstammtisch behauptete August steif und fest, daß beim heckgetriebenen T3 bei 3600kg Zuggesamtmasse auf jeden Fall Schluß sei, und nur die Aufteilung der 3600kg bei den erlaubten 2000kg Anhängelast ab dem JX variabel sei.
Prost Mahlzeit, mit einem 1600kg leichten Auto 2000kg ziehen ist wohl ähnlich lustig wie mit dem 2000kg leichten Syncro 2500kg ziehen.

Da unser Westfalia leer aber auch schon schon 1845kg wiegt, hätte der dann nur 1755kg Anhängelast übrig. gut, wäre gegenüber den ursprünglich eingetragenen 1200kg mit dem ab Werk ursprünglich verbauten CS schon ein gewisser Gewinn.

Falls denn bei den 1845kg überhaupt der damals auf 75kg geschätzte Fahrer schon dabei ist, denn irgend so einen Beschiß bei der Leermasse von Wohnmobilen und LKWs hatten die in den 1980ern schon.

Ich kenne jedenfalls aus einer Besprechung mit zwei Meistern vom VW Ohnheiser und einem leider inzwischen im Ruhestand befindlichen TÜV-Prüfer noch die Luftboxer-Freigabe bis 4200kg Gespannmasse bei 12% Steigung (2400kg Zugfahrzeug mit 1800kg oder 2600kg Zugfahrzeug mit 1600kg hinten dran) und bei meiner heckgetriebenen Pritsche stehen klipp und klar 4500kg bis 10% Steigung als Zuggesamtmasse drin.

Ich habe auch von einer seit gut 15 Jahren nicht mehr verfügbaren VW-Seite noch 7 Seiten, auf denen die Anhängelastfreigaben abhängig von der ABE-Nummer stehen.
Auffällig ist, daß ab Produktionsdatum oder Erteilung der ABE ab Juni 1984 plötzlich 4500kg bis 10% Steigung für den JX und alle stärkeren Motoren drin stehen.

Wenn man sich die Hangabtriebskräfte eines 4200kg-Gespanns an 12% Steigung und des 4500kg-Gespanns an 10% Steigung ausrechnet, hat man eine Haltekraft an der Bremse, die nur um einen Betrag von ca.10N abweicht.

Ich erinnere mich noch an meine selbst berechneten Bremskräfte und die Aussage des TÜV-Manns: "Ja, also wenn des so isch, dann kriagsch Deine zwoi Tonna, vorausgsetzt, daß d'r Roschd ed so bes zuagschlaga hot!" Bisher stand nämlich die unüberwindliche Hürde von schlappen 1500kg Anhängelastim Raum, wenn ich ihm nicht sagen kann, unter welchen Bedingungen die 2000kg Anhängelast mit dem JX freigegeben wurden.

Die Freigabe von insgesamt 4200kg Gespannmasse bis Fahrgestellnummer WV2ZZZ24ZCH029686 gibt es unter der Bedingung, daß das bisher verbaute Seil vom Handbremshebel zum Ausgleichshebel ("Waage") und die Bremsseile von der "Waage" zu den Radbremsen gegen die später sowieso verbauten Versionen der entsprechenden Teile ausgewechselt werden.
Wenn also ein genügend kräftiger Motor (ab 51kW oder mehr Dampf, also CU oder JX) verbaut ist, darf man also, mit genügend Überzeugungskraft gegenüber dem Prüfer, 4500kg bis 10% Steigung bewegen.
Beim Syncro auch, doch laut August ist das beim Syncro plötzlich anders.
Beim Syncro habe ich dank Geländegang (da spielt wohl auch die thermische Belastung der Kupplung beim Anfahren eine Rolle) dann die Freigabe für 2000kg Anhängelast bis 12% Steigung , bei 2500kg am Haken und entsprechend weniger bepacktem Zugfahrzeug sind aber nur noch bis 10% Steigung erlaubt.

Also, beim nächsten Flammkuchenstammtisch, auf dem auch ich da bin, können wir das weiter diskutieren, falls ich da überhaupt noch dran denke.
Da mir meine bessere Hälfte an Wochenenden, wo sie bei mir ist, meinen Autoschlüssel einkassiert, könnte es sein, daß ich bei der Anfahrt nach Lambsheim mein Gehirn schon ein wenig vorverdünnt habe...

gRuß,
Obi

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