Auch sehr sinvoll für Dich!


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Geschrieben von Obi am 13. Februar 2018 14:00:54:

Als Antwort auf: Fehler ! geschrieben von Werner am 13. Februar 2018 13:06:58:

Moin Werner,
es gibt auch noch die Möglichkeit, sich mit einem ärztlichen Attest von der Gurtpflicht befreien zu lassen. Angeblich, wenn eine OP-Narbe drücken könnte.
Sei's drum, ich weiß ja nicht, was schlimmer ist - daß die Narbe drückt und bei einem Unfall dann eben da besonders Probleme zu haben oder vielleicht nach einem Unfall gar keine Probleme mehr haben?

Wenn man als Taxifahrer von einem unangeschnallten Fahrgast angegriffen wird und das Taxi sich schon mit nennenswerter Geschwindigkeit bewegt, was macht man dann, um den Angriff abzuwehren?
Ich würde sehen, daß ich als angeschnallter Fahrer dem unangschnallten Angreifer einen Satz durch die Schiebe oder zumindest einen Schwung Hämatome mittels einer Vollbremsung beschere.

Im 2er Golf gab übrigens es doch den Post-Gurt, in der Nähe der Mittelkonsole angeschlagen war wie der gewöhnliche Gurt, und am anderen Ende an der hinteren Seite der Fahrertür.
War aber auch komischerweise nur für die Post zulässig, für den Privatgebrauch mußte man dann angeblich auf gewöhnliche Dreipunktgurte umrüsten.
Diese Sondersache diente wohl auch wieder nur dazu, daß der Fahrer wie angeschnallt aussah, aber nicht mehr.

gRuß,
Obi

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