Kette


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Geschrieben von Harlekin am 28. Juli 2018 09:18:44:

Moin

https://stva.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/stva/de/StVAfz/FZtk/TKausruest/TKanhaenger/_jcr_content/contentPar/downloadli

man beachte das "downloadli" :-)

dort heißt es
3.6
Besondere Sicherheitsvorrichtung:
Löst sich ein Anhänger unbeabsichtigt vom Zugwagen, so muss die Bremse selbsttätig wirken. Ausgenommen davon sind Anhänger bis zu 1500 kg Gesamtgewicht mit einer zusätzlichen Verbindungseinrichtung (Seil, Kette), welche eine gewisse
Führung des Anhängers gewährleistet und verhindert, dass die Anhängerdeichsel den Boden berühren kann.

Ich verstehe das so, das bei einem ungebremsten Anhänger eine ordentliche Kette
wie eine 8 um die AHK geschlungen wird bzw um die zusätzliche Oese (die es in D schon seit zich Jahren gibt aber nie Vorschrift war)und am Hänger um die Deichsel ohne über das Zugmaul zu gehen aber so kurz das im Falle des Falles die Deichsel nicht den Boden berühren kann.
Da kann man sicher auch mit 8er Schrauben etwas basteln, so genau ist die Vorschrift auch nicht, das bedeutet das es im Ermessen des Uniformierten liegt ob es ihm persöhnlich gefällt oder nicht.



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