nicht ganz richtig
Geschrieben von Euer armer Willi am 08. August 2018 16:02:02:
Als Antwort auf: es geht um den Motor Rhanie geschrieben von Johannes D am 08. August 2018 14:14:23:
moin,
Hakenzeichen gibt es auch für 30 Jahre alte Fahrzeuge, wenn dort ein mindest. 20 Jahre alter Motor verbaut ist, welcher vom selben Hersteller sein muss.Also den DKW Munga (Auto-Union) mit einem 10 Jahre jüngeren Audi oder VW-Motor ginge.
Einen 190D aus 1988 mit einem VW-ABL, AFN aus 1998 geht nicht - wohl aber der OM606D30LA mit 177PS aus 1998 eben weil auch vom Cermedes.
Der Zweitakter des DKW Munga wurde oft durch einen Opel oder Ford 4-Zylinder 4-Takter ersetzt, wenn diese Motoren schon 30 Jahre in den Papieren eingetragen sind gibt es beim TÜV keine Probleme.
Wenn ein 1988 T3 mit einem AFN (ab Baujahr 1996) nicht Haken geprüft wird, einfach den Sachverständigen (LI leitenden Ingenieur gleich aaS, jedoch mindest aaSmT = amtlich anerkannter Sachverständiger mit Teilbefugnis) wechseln (einfachste Möglichkeit) oder den RP (Regierungspräsidenten) und parallel Verwaltungsgericht einschalten - ist die eher harte Schule.
Die Pappnasen sollen Ihre Arbeit machen und nicht nur die - am Liebsten halbjährlich stattfindenden - HU-Gebühren abkassieren.
Gruß
EaW
- Re: nicht ganz richtig Johannes D 08.08.2018 17:01 (9)
- Umbau muß 10 Jahre nach EZ stattgefunden haben! Obi 08.08.2018 18:56 (7)
- Oha, das ist mir neu. Gibts da was schriftliches dazu? (ohne Text) Poelscheich 08.08.2018 22:22 (6)
- Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern Euer armer Willi 09.08.2018 09:16 (1)
- 2018 (ohne Text) EaW 09.08.2018 09:25 (0)
- Wollte mich schon durchackern. Dauert, weil unter der Woche nicht wirklich Zeit. Obi 09.08.2018 04:07 (3)
- Re: Wollte mich schon durchackern. Dauert, weil unter der Woche nicht wirklich Zeit. Johannes D 09.08.2018 09:11 (2)
- Genau da scheiden sich die Geister. TDi jetzt noch zulässig? Obi 09.08.2018 11:12 (1)
- Re: A Schmarrn Rhanie 09.08.2018 12:59 (0)
- Ganz richtig: Manuel [ER] 08.08.2018 17:30 (0)