Umbau muß 10 Jahre nach EZ stattgefunden haben!


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von Obi am 08. August 2018 18:56:45:

Als Antwort auf: Re: nicht ganz richtig geschrieben von Johannes D am 08. August 2018 17:01:39:

Moin Leuts,
bis zur Neuauflage der Bestimmungen hat es ursprünglich genügt, daß die Fremdbaureihenteile innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ VERFÜGBAR waren, inzwischen muß der Umbau spätestens 10 Jahre nach EZ STATTGEFUNDEN haben.

Letzten Endes ist also der Zug für die, die das H nach den alten Richtlinien nicht schon lange haben, längst abgefahren und da ja mittlerweile auch über generelle Dieselfahrverbote in NRW und natürlich auch BaWü diskutiert wird, werden wir uns wohl damit anfreunden müssen, daß wir entweder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen oder uns auf's Fahrrad setzen und die Luft wieder vermehrt mit den eigenen Fürzen verpesten.

gRuß,
Obi

Wie lesenswert findest Du diesen Beitrag?                 Info zur Bewertung




Antworten:


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]