Umbau muß 10 Jahre nach EZ stattgefunden haben!
Geschrieben von Obi am 08. August 2018 18:56:45:
Als Antwort auf: Re: nicht ganz richtig geschrieben von Johannes D am 08. August 2018 17:01:39:
Moin Leuts,
bis zur Neuauflage der Bestimmungen hat es ursprünglich genügt, daß die Fremdbaureihenteile innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ VERFÜGBAR waren, inzwischen muß der Umbau spätestens 10 Jahre nach EZ STATTGEFUNDEN haben.Letzten Endes ist also der Zug für die, die das H nach den alten Richtlinien nicht schon lange haben, längst abgefahren und da ja mittlerweile auch über generelle Dieselfahrverbote in NRW und natürlich auch BaWü diskutiert wird, werden wir uns wohl damit anfreunden müssen, daß wir entweder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen oder uns auf's Fahrrad setzen und die Luft wieder vermehrt mit den eigenen Fürzen verpesten.
gRuß,
Obi
- Oha, das ist mir neu. Gibts da was schriftliches dazu? (ohne Text) Poelscheich 08.08.2018 22:22 (6)
- Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern Euer armer Willi 09.08.2018 09:16 (1)
- 2018 (ohne Text) EaW 09.08.2018 09:25 (0)
- Wollte mich schon durchackern. Dauert, weil unter der Woche nicht wirklich Zeit. Obi 09.08.2018 04:07 (3)
- Re: Wollte mich schon durchackern. Dauert, weil unter der Woche nicht wirklich Zeit. Johannes D 09.08.2018 09:11 (2)
- Genau da scheiden sich die Geister. TDi jetzt noch zulässig? Obi 09.08.2018 11:12 (1)
- Re: A Schmarrn Rhanie 09.08.2018 12:59 (0)