Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern


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Geschrieben von Euer armer Willi am 09. August 2018 09:16:37:

Als Antwort auf: Oha, das ist mir neu. Gibts da was schriftliches dazu? (ohne Text) geschrieben von Poelscheich am 08. August 2018 22:22:51:

moin,
obwohl der TÜV-Süd - nach Hörensagen - ein Drecksladen ist, vom TÜV-Rheinland kann ich aus eigenen Erfahrungen in Richtung Saustall berichten, anbei Zitat aus "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern " vom TÜV-Süd, dort unter Punkt 1. Allgemeine Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gem. § 23 StVZO:

"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig."


.. oder hätten erfolgen können!

An der Bemerkung "oder gegebenenfalls Herstellungsdatum" würde ich ein Recht festmachen, das letzte Baudatum (Serienauslauf) aus der zu prüfenden Fahrzeugmodellreihe als Startbeginn für die 10-jährige Änderungsmöglichkeit festzumachen: Am Beispiel T3: Fertigungseinstellung 1991, somit möglicher VW Pumpe-Düse-Moder aus 2001 mit Hakenzeichen dann 2021.


Gruß
EaW


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