Re: anwendungsbereich von EEG
Geschrieben von der simon am 18. Januar 2005 17:18:04:
Als Antwort auf: Re: altpöl ist kein abfall, es ist wertstoff geschrieben von shroom am 18. Januar 2005 16:02:12:
moin shroom,
nein, das EEG und die biomasseverordnung hat allgemein folgendes ziel:
gefunden auf http://www.solarserver.de/solarmagazin/eeg.html
- "Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien bis 2010 auf mindestens 12,5% zu erhöhen, bis 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen. Unter Erneuerbaren Energien werden genannt: Wasserkraft, Windenergie, Solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse."
da ist auch die begründung zum gesetzestext des EEG als pdf zu finden.
das EEG hat primär zum ziel, fossile rohstoffe durch erneuerbare energien zu ersetzen. und darunter fällt längst nicht nur die stromgewinnung. heiz- und kraftstoffe werden dadurch auch abgedeckt.altpöl fällt unter die kategorie "biomasse" und ist entsprechend der schon genannten wege nicht als abfall sondern als wertstoff zu kategorisieren.
such dir die gesetze, lies sie gründlich, mach dich ordentlich mit dem thema vertraut und belege deine ausführungen an den entsprechenden paragraphen. damit gehst du dann zur anhörung und trägst das vor.. dann ist es deren problem, das zu wiederlegen.
des weiteren habe ich mitte letzten jahres von einem herrn laabs vom landes-umwelt-amt nrw (lua.nrw.de) folgendes gemailt bekommen:
- "Sehr geehrter Herr Kühling,
gebrauchtes Frittieröl ohne Verunreinigungen kann in die Abfallschlüssel
"19 08 09 Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich
Speiseöle und -fette enthalten" oder
"20 01 25 Speiseöle und -fette" eingestuft werden.Für beide Abfallschlüssel ist kein Nachweisverfahren notwendig, da diese bei
einer Verwertung als nicht überwachungsbedürftigt eingestuft sind.Im Auftrag
Mit freundlichen GrüßenLaabs"
der zweite abfallschlüssel ist der, den du genannt bekommen hast. der herr laabs schreibt hier, dass diese bei einer weiteren verwertung nicht überwachungsbedürftig sind. daher stellt sich mir dir frage, warum nur spezielle anlagen "zur abfallbeseitigung" das zeug verfeuern dürfen. zum einen fällt es bereits bei der übernahme durch dich nicht mehr unter das abfallgesetz sondern unterliegt mittlerweile der biomasseverordnung (hab grad keine textbelege zur hand). also darfst du es a) legal beschaffen und ohne nachweise verfeuern, verfahren oder ähnliches und b) auch verfeuern ohne sondergenemigung.
oder mache ich hier einen groben denkfehler?
hab gerade keine zeit meine argumentation nochmal verständlicher zu überarbeiten und würde gerne die passenden ausschnitte aus dem gesetz nennen, vielleicht später..bzgl der abfallschlüssel würde ich auch nochmal direkt an den entsprechenden stellen nachschlagen, was zu dem schlüssel genau geschrieben steht.
gruß,
der simon
- Was du alles verfeuern darfst ist im BImschG geregegelt !! Salatschüssel 18.1.2005 17:52 (4)
- Re: Streiche einfach Abfall aus deinem Wortschatz. huebi 19.1.2005 18:32 (1)
- Re: Streiche einfach Abfall aus deinem Wortschatz. Uwe FDS 19.1.2005 21:03 (0)
- Re: Und was sind "Produkteigenschaften"? (kwt) der jonas 18.1.2005 18:07 (1)
- siehe Thread weiter oben Salatschüssel 18.1.2005 18:20 (0)