Was du alles verfeuern darfst ist im BImschG geregegelt !!


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Geschrieben von Salatschüssel am 18. Januar 2005 17:52:49:

Als Antwort auf: Re: anwendungsbereich von EEG geschrieben von der simon am 18. Januar 2005 17:18:04:

Hallo!

Man darf nicht alles Verfeuern!
Was man verfeuern darf und wozu man eine Genehmigung braucht ist im BImschG geregelt!
Und dort liegt das Problem. Alpöl ist erst einmal Abfall in der Anschaung der Ämter. Biomasseverordnung hin oder her.
Im BImSchG ist naturbelassenes Pflanzenöl als Treibstoff anerkannt. Altpöl wird unter Abfall eingestuft, wenn nicht sogar als Altöl.
Letztere Einordnung kann erfolgen, da die Altölverordnung in Bezug auf biogene Schmierstoffe so abgeändert wurde, daß Altöl nicht nur mineralisch sein muß.

Nach dem BImSchG darf man eben Abfall bzw. Altöl nicht ohne weiteres verfeuern. Dazu bräuchte man Genehmigungsverfahren, ... kotz

Es bleibt nur zu belegen, daß Altpöl kein Abfall ist.

Dies kann allerdings nicht anhand der Biomasseverordnung gehen, da Biomasse auch Abfall sein kann, sowie die energetische Nutzung von Abfall auch eine Verwertung und damit eine Entsorgung darstellt. Ob eine Abfallverwertungsanlage genehmigungsfrei oder zu genehmigen ist, ist auch im BISchG geregelt.

z.B. Filteranlagen (physikalische Trennung) bis 10 Tonnen pro Tag Durchsatzleistung sind genehmigungsfrei. Die 10 Tonnen sind ohne Gewähr (müßte nachschlagen) aber in dieser Größenordnung.

Anlagen zur energetischen Verwerung von Altöl sind allerdings in jeder Leistungsklasse genehmigungspflichtig.

Als Selberfilterer muß man eben nachweisen, daß das Filtrat Produkteigenschaften aufweist. Und kann dann seine Filteranlage als nicht genehmigungspflichtige Abfallverwertungsanlage betreiben.

Wenn man gefiltertes Altpöl vom Entsorger bezieht, muß man nachweisen, daß dessen Filtrat Produkteigenschaften aufweist.

Es ist leider nicht so einfach wie es auf poelrecht.tk beschrieben wird.
Daher rufe ich zu einer kritischen Überprüfung der Rechtslage (ggf. Überarbeitung von poelrecht.tk).

Zum flex freigegeben

mit pöligen Grüßen
MArtin



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