Genau , z.B. muß da rein "Verschlucken der Maschine gefährlich"


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Geschrieben von Werner am 20. April 2025 17:49:03:

Als Antwort auf: Übernächste Schritte geschrieben von Uli S. am 19. April 2025 18:14:44:

Wenn ich Manuals schreibe, kommt vorne erstmal rein, für WEN das geschrieben wurde. Das darf man durchaus einschränken. Der Betreiber hat dann dafür zu sorgen, dass nur der Personenkreis an die Maschine darf, der eine Schulung oder zumindest Einweisung bekommen hat. Die Betriebsverantwortung liegt eh beim Betreiber. Die kann nicht auf den Hersteller oder Anlagenbauer abgewälzt werden - auch wenn sowas mitunter versucht wird. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass in seinem Betrieb sicher gearbeitet wird. Die Informationen, die er dazu evtl. für Maschinen und Geräte braucht, hat er selbstständig zu prüfen und ggf. nachzufordern. Dinge, die er nicht versteht, oder Umstände, die er gar nicht wissen kann, weil er kein Fachmann für Sägen o.ä. ist, muß natürlich der Hersteller beistellen. Darauf muß der Betreiber sich verlassen können. Aber wenn in einem Sägewerk eine Maschinenanlage installiert wird, die es so oder so ähnlich schon gibt, dann darf und muß beim Betreiber auch ein gewisses Fachwissen vorhanden sind. Hat der Chef das selbst nicht, muß er eben den Meister oder wen auch immer dafür ausgucken.

Wenn ich die Mördermaschine so sehe . . . , die ist doch eigentlich schon sicher, also wer da hinrennt und die Klappe öffnet und dann auch noch reinpackt . . . . irgendwo hört das auf, meine ich. Wenn so ein kerniges Blatt fliegen geht und durch die Abdeckung saust, dann ist das was, was man nicht erwarten kann, dann ist der Hersteller dran, aber bei mutwilliger Fehlbedienung sehe ich das nicht. Wer sich den Arm absägen WILL, schafft das auch gegen die Sicherheitsmaßnahmen.

Bei Baumarktprodukten hat der Hersteller keine Ahnung, wer das später mal kauft. Schnaps darf nicht an Jugendliche ausgegeben werden, Bohrmaschinen schon. Also wird alles, was irgendwie sein könnte oder auch nicht sein könnte, ins Manual reingeschrieben und nach EU-Gesetz auch in allen möglichen Sprachen. Die Schriftgröße ist meines Wissens nicht vorgeschrieben, aber das nur nebenbei . . .

Wenn aber Maschinen und Anlagen an einen bekannten Betreiber ausgeliefert werden, sieht die Sache schon ganz anders aus. Selbst wenn es nirgends steht, werden bestimmte Praktiken und Vorgänge als bekannt voraus gesetzt. Bei Unfällen liest nämlich nicht der Staatsanwalt als erstes das Manual, sondern schaut, wer wen nicht beaufsichtigt oder instruiert hat. Erst wenn Aussagen kommen wie "konnten wir nicht wissen, obwohl wir das Handbuch genau studiert haben" etc., dann kommt der Blick ins Manual. Und wenn da in der Bedienung eine Falle sein könnte, die nicht genau beschrieben ist, gibts Ärger. Aber wenn jemand Blödsinn mit dem Ding macht, kann er sich nicht auf fehlende Anweisungen aus dem Manual beziehen.

Aber mal was ganz anderes: mir scheint es, wenn ich das alles so lese, doch sehr geraten, sich einfach oder besser doppelt mal nach einem anderen Job umzusehen. Da kann man ja auch Dauer nicht froh werden.

Mein Sohn hat neulich seinen gut bezahlten Job gekündigt, weil es ihn einfach fertig gemacht hat, was da abging, auch an negativer Stimmung. Jetzt hat er einen neuen Job, weniger Geld und ein gutes Arbeitsklima. Ich finde die Entscheidung richtig !

Gruß

Werner

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