Ist definitiv verboten


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Geschrieben von Werner am 10. Februar 2026 12:13:55:

Als Antwort auf: 400V C63 ohne fi geschrieben von Uwe740D am 09. Februar 2026 18:56:21:

Moin,

auch ein abgestelltes Fahrzeug darf keine Gefahr bei versehentlicher oder beabsichtigter Berührung darstellen.

Vor Urzeiten hatten wir mal einen ziemlich abgefahrenen Typen in der Mopedclique, der hat seine XS 650 zum Chopper umgebaut, ehe es die von YAMAHA ab Werk schon als Softchopper gab. Allein die Tankbemalung hat schon Unsummen gekostet und mußte unedingt von so einem Szenekünstler sein. Ich erinnere mich noch an die Aufschrift, die ich total bekloppt fand "Den Zeitpunkt höchster Lust mit dem Zeitpunkt der Zerstörung zusammen zu bringen ist das höchste, was ein Mann seinem Schicksal abverlangen kann" für mich hieß das übersetzt "mit Vollgas gegen einen Baum"

Also wie gesagt, ein rollendes Kunstwerk, farbenfroh, aufgemalte Totenköpfe usw.

Aber die Stacheln, die da dran waren, die hat der TÜV sofort gecancelt. Das waren Sechskante aus Edelstahl, an einer Seite mit angedrehtem Gewinde und auf der anderen Seite auslaufend spitz gedreht. Die waren richtig spitz. Die mußten unbedingt dran bleiben, wurden dann aber nach langer Diskussion auf die hintere Bremstrommel gesetzt und von den Speichen quasi ummantelt. In der Form kriegte er dann die Zulassung.

Nicht verboten sind einfetten oder bestreichen mit ekeligen Substanzen, die allerdings nicht giftig sein dürfen.

Gruß

Werner

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