Es geht um die Beweislast !


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Geschrieben von Fred am 04. März 2011 18:21:02:

Als Antwort auf: Was soll das denn, es geht um die Beweislast ! geschrieben von Roasted Rooster am 04. März 2011 15:19:57:

Es zwingt dich kein Mensch E10 zu tanken. Kannst ja auch weiterhin das E5 (ist immerhin nur halb soviel Ethanol drinne) zu tanken.
Aber was Du da für Bedenken hast, verstehe ich nicht ganz. Du tust gerade so, als wenn E10 eine völlig neue Erfindung ist, die gerade erst vom Himmel gefallen wäre um dem armen Roasted Rooster seinen geliebten E30 wegzunehmen. Aber für dich stöbere ich doch gerne mal in der Geschichte:

1925 wurde Monopolin eingeführt, heute würde man das E25 nennen (es bestand zu 25% aus Kartoffelschnaps). Nach meiner Kenntnis hat kein Hersteller damals von der Verwendung von E25 abgeraten.
Ab 1932 musste Benzin aller Marken mindestens 10% Bioethanol enthalten (der Bioethanolanteil wurde mit der Zeit noch etwas erhöht). Ab Anfang 1939 war Deutschland dann benzintechnisch gespalten: Südlich von Berlin gab es Südbenzin (verbleit), in Berlin und allem, was nördlich davon lag, gab es Nordbenzin (E13 mit etwas Benzol, aber weiterhin bleifrei).
Alle Vorkriegsautos haben in ihrem "ersten Leben" also schon Kontakt zu E10 bis E25 gehabt und es offensichtlich vertragen.
Nach dem 2. Weltkrieg gab es irgendwas flüssiges zu tanken, noch bis in die 60er waren die Normen sehr lückenhaft, so dass zusammengebraut wurde, was gerade opportun war. Mal mit Blei, mal ohne, hier mit Alkohol, dort mit Benzol. 1968 bekam Aral Super einen kräftigen Schluck Alkohol verpasst - beworben wurde dieser "Kraft-Stoff" mit einem sichtlich beschwingten /8.
Erst in den 70ern wurden Alkoholbeimischungen auf 5% begrenzt, aber hauptsächlich der Steuereinnahmen wegen: Alkohol unterlag damals nicht der Mineralölsteuer, daher ließ sich Benzin billiger machen, wenn man es mit Alkohol streckte.
Ab 1985 kam dann mancherorts (z.B. Australien) E10 wieder.
Mit anderen Worten (sofern die betreffenden Hersteller nicht regional unterschiedliche Motoren gebaut haben), war E10 bis E25 bis ca. 1970 und ab ca. 1985 E10 (oder schlimmeres) immer irgendwo verfügbar. Das einzige, was Probleme machen könnte, wären Gummiteile. Aber ernsthaft: Sind z.B. die Benzinschläuche im Auto allen Ernstes alt, gehören sie unverzüglich ersetzt. Sind sie irgendwann einmal ersetzt worden, fällt es nicht unter die Haftung des Herstellers.

Sprich: BMW weiß dass deiner das mitmacht - siehe Australien. Wo ist also dein Problem?

CU Fred

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