Re: Was soll das denn, es geht um die Beweislast !
Geschrieben von Jan-Olaf am 04. März 2011 19:11:18:
Als Antwort auf: Was soll das denn, es geht um die Beweislast ! geschrieben von Roasted Rooster am 04. März 2011 15:19:57:
Hallo,
"Versuch Du doch mal als Käufer irgendeinem Automobilkonzern zu beweisen, das Dein Auto (älter als 3 Jahre = keinerlei Garantie mehr) bzw. sein Motor an E10 gestorben ist.
Wenn es daran liegt, hast Du jedenfalls keine Chance.
Ein Automobilkonzern muss Dir nicht beweisen das seine Fahrzeuge mit E10 fahren und E10-tauglich sind.
Du musst ihnen das Gegenteil beweisen, wenns schiefgeht (=Beweislastumkehr)."Was hat das damit zu tun?
Wenn das Auto für E10 freigegeben ist, dann sind alle Schäden in der Garantiezeit abgedeckt. Ob das nun mit E10 oder ohne war und ob das E10 damit irgendwas zu tun hat, spielt keine Rolle.Und wenn die Garantie abgelaufen ist, dann gibt's keine Garantie mehr. Weder mit Super-Plus noch mit E10 noch mit Dachspisse im Tank.
Beweislastumkehr ist ein ganz anderes Thema und hat damit überhaupt nichts zu tun.
Grüße
Jan