Danke Jo - und eine Frage an die Experten:
Geschrieben von Oliver am 27. September 2011 18:54:24:
Als Antwort auf: Alles Quatsch!!! geschrieben von Joachim S am 24. September 2011 17:58:29:
Hallo,
aus dem Text:
>Neu ist, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann.
Wie ist das zu verstehen? Mein LT ist Bj 82 aber EZ 5/83 ...
Wer klärt mich auf?
Schöne Grüße
Oliver
- Re: Danke Jo - und eine Frage an die Experten: Funman 27.09.2011 19:20 (1)
- echtes Problem Johannes D 30.09.2011 13:16 (0)