Danke Jo - und eine Frage an die Experten:


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von Oliver am 27. September 2011 18:54:24:

Als Antwort auf: Alles Quatsch!!! geschrieben von Joachim S am 24. September 2011 17:58:29:

Hallo,

aus dem Text:

>Neu ist, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann.

Wie ist das zu verstehen? Mein LT ist Bj 82 aber EZ 5/83 ...

Wer klärt mich auf?

Schöne Grüße

Oliver

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