Re: Satz mit X...
Geschrieben von Uwe FDS am 06. Januar 2013 10:48:26:
Als Antwort auf: Satz mit X... geschrieben von speeny am 06. Januar 2013 02:41:02:
Hi,
>07er auch nur, wenn min. 30 Jahre alt. Smiley
Dann wirst du dafür auchbestimme eine Quelle angeben können?
In anhang 3 der 35.BImSchV heißt es "Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen."
Das heißt ganz klar, mit "H" oder "07" Kennzeichen ist man von der Plakettenpflicht befreit. In §2 Abs22 der FZV steht dann, unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug ein Oldtimer ist.
Grüße
Uwe
- Wer lesen kann... speeny 06.01.2013 11:35 (3)
- Re: Wer lesen kann... Uwe FDS 06.01.2013 12:10 (0)
- Bestandsschutz Sepp 06.01.2013 11:58 (1)
- Re: Bestandsschutz speeny 06.01.2013 12:10 (0)