Re: Unwissenheit schützt nicht...


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Geschrieben von Joachim S am 07. Januar 2013 12:26:39:

Als Antwort auf: Unwissenheit schützt nicht... geschrieben von Funman am 07. Januar 2013 11:53:48:

Hi Hajo,

der Spruch ist zwar geläufig, aber so schlicht stimmt er einfach nicht.

Vielleicht schützt Dummheit nicht vor Strafe, aber Nichtwissen schließt schonmal aus, dass man vorsätzlich das Vergehen begangen haben könnte. Und genau das ist bei "Urkundenfälschung" aber notwendig:

" (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Dieses "Zur Täuschung" unterstellt eine Absicht. Wer nicht täuschen will, der begeht schonmal keine Straftat im Sinne der Urkundenfälschung.

Also, Dummheit hat durchaus mildernden Einfluss aufs Strafmaß. Dummheit kann ja sogar bis hin zur Unzurechnungsfähigkeit gehen, was auch gewaltigen Einfluss aufs Strafmaß haben kann.

Am Rande, du darfst durchaus eine Urkunde fälschen, in der du dich etwa als Doktor ausgibst, um eine schicke Frau ins Bett zu bekommen. Sowas ist zwar schäbig, aber keine Urkundenfälschung im rechtlichen Sinne. Denn es handelt sich dann nicht um Rechts-, sondern um Geschlechtsverkehr ;-)

Gruss Jo

PS: Natürlich sind das meine laienhaften Interpretationen des Gesetzestextes. Aber ich denke, was ich daraus entnehme ist eindeutig.

PPS: Ob das Ding nun wirklich eine Urkunde ist? Ich weiss es nicht...

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