Gretchenfrage / Urkunde


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Geschrieben von Uli S. am 07. Januar 2013 14:48:07:

Als Antwort auf: Re: Unwissenheit schützt nicht... geschrieben von Joachim S am 07. Januar 2013 12:26:39:

Hi Jo,

>PPS: Ob das Ding nun wirklich eine Urkunde ist? Ich weiss es nicht...

hab mir jetzt mal die §§ 267 bis 282 StGB durchgelesen, aber nichts gefunden, was die Annahme rechtfertigt, daß diese Plakette eine Urkunde im Sinne der betr. Paragraphen sein könnte

>Am Rande, du darfst durchaus eine Urkunde fälschen, in der du dich etwa als Doktor ausgibst, um eine schicke Frau ins Bett zu bekommen. Sowas ist zwar schäbig, aber keine Urkundenfälschung im rechtlichen Sinne. Denn es handelt sich dann nicht um Rechts-, sondern um Geschlechtsverkehr ;-)

grinsi das hätte von unserem damaligen Recht-Professor sein können, der hatte auch immer so praxisbezogene Beispiele crazy.

Gruß Uli

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