Der längere Hebel


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Geschrieben von Golf-Pöler am 02. März 2014 09:17:08:

Als Antwort auf: Das siehst Du ganz richtig, Uwe. Ein weiterer Punkt ist die Frage geschrieben von Euer armer Willi am 28. Februar 2014 21:07:20:

Hallo EAW,

wenn du nicht hinterfahren willst, bestellen die einfach einen Abschleppwagen, dein Hobel kommt da drauf und wird zur KFZ-Verwahrstelle für beschlagnahmte Autos gefahren, die meistens Prüfmöglichkeiten, sprich kooperierende Sachverständige (West: TÜV, Ost: Dekra) und Bühnen haben. Da bleibt er dann bis du dich bewegst und alle Kosten bezahlt hast. Also Abschlepper, Gutachten, Stellplatzgebühr, sonstige Gebühren. Die Kosten wachsen natürlich täglich weiter (Stellplatzgebühren).

Solltest du dich nicht mehr kümmern, wird das KFZ dann sicherlich irgendwann öffentlich versteigert, damit die die Kosten wieder rein kommen. Davor schützt dich auch ein im Ausland zugelassenes KFZ nicht.
Sollten da noch Kosten über bleiben, wird sicherlich versucht, diese von dir einzufordern.

So läuft das dann. Hab ich alles schon durch im In- und Ausland.
Der Gerichtsweg steht dir natürlich offen, kein Problem. Hoffe du hast eine Verkehtsrechtsschutz? 25

Gruß,
Björn

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