Re: Vorläufige Zulassung? Funzt nicht


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Geschrieben von Jockel am 04. März 2014 17:21:28:

Als Antwort auf: Re: Vorläufige Zulassung? Funzt nicht geschrieben von Thomas am 03. März 2014 19:58:04:

Hallo Thomas,

> Die Zulassungsstelle erteilt nur Kennzeichen wenn ein Fahrzeug zugelassen wird!
> Man kann sich aber auf eigenes Riskio schon mal ein Kennzeichen reservieren
> lassen und dann sich prägen lassen allerdings hat man keinen rechtlichen
> Anspruch darauf!

Ich könnte über die Internetseite der Zulassungsstelle ein Wunschkennzeichen reservieren, kostet 10,20 Euros + 2,60 Reservierungsgebühr; Ich nehme an dieses Kennzeichen habe ich dann sicher. Nur will ich das Geld nicht ausgeben....

> Davon ab bedarf es den Weg über die Zulassungsstelle eh nicht bzw macht
> garkeinen Sinn um zum Tüv zu kommen, EVB und Termin beim Tüv reichen!

Und welches Kennzeichen tu ich für den TÜV drauf?
Das alte, das mittlerweile schon an jemand anderes vergeben ist?
Das "neue", das ich mir teuer reserviert habe?

Garkeins?

Davon mal abgesehen, machst Du dem TÜV / der DEKRA hier klar daß EVB und Termin reichen? Auf mich wollen die nicht hören, die wollen ein Fahrzeug mit ordentlich zugeteiltem Nummernschild. Nicht angemelder wollen sie auch nicht, die Probefahrt muß ja auf der Straße stattfinden, der Hof reicht nicht sonst würd ich das Mopped auf den Hänger packen oder hinschieben).

Egal, den § hat mir der Uwe genannt, ich geh mal zur Zulassungsstelle, am Telephon oder per mail bekommt man von denen auch recht wenig zu hören.
Und, wie üblich in Deutschland, wird das sicher bei jeder Zulassungsstelle etwas anders gehandhabt.

ciao, Jockel

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