Re: Vor gericht musst du auch den Inhalt der Sendung beweisen.
Geschrieben von Golf-Pöler am 31. Mai 2014 10:38:29:
Als Antwort auf: Vor gericht musst du auch den Inhalt der Sendung beweisen. geschrieben von XUD-TOM am 30. Mai 2014 12:51:35:
Hi, man kann den Vorgang des Eintütens des Briefes und die Briefadresse auch filmen und ggfls. auch noch das Einwerfen in den Briefkasten. Im Idealfall alles zusammen.
Das sollte dann als Beweis auch völlig ausreichen.
Gruß,
Björn
- Re: Vor gericht musst du auch den Inhalt der Sendung beweisen. Uwe FDS 31.05.2014 13:05 (0)