Re: Begründet ein Verkauf erweiterte Steuerpflicht?


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von Uwe FDS am 21. November 2014 09:09:21:

Als Antwort auf: Begründet ein Verkauf erweiterte Steuerpflicht? geschrieben von Golf-Pöler am 20. November 2014 22:16:20:

Hi Björn,

>warum begründet ein Verkauf im Besonderen ein evtl. erweiterte Steuernachzahlung? Was ist wenn ich nicht verkaufe? Muss ich dann auch selbst nachzahlen bei Selbstverwendung?

Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer. Der Verbrauch wird besteuert, und de rEinfachheit halber führt der Hersteller die Steuer ab.

Eine Sichtweise kann z.B. sein, das der Verbrauch angenommen wird, wenn der Verbraucher das Pöl kauft, unabhängig davon, wann er es vertankt oder verfährt.

Verkauft er es weiter, dann ist der Verbrauch beim Verkäufer nicht mehr gegeben, dann könnte gut der aktuell gültige Steuersatz fällig werden.

Bevor ich Pöl bei eBay als Kraftstoff anbiete würde ich as erst einmal genau klären.

Dann ist das Pöl mit Diesel gemischt. Es ist also Gefahrgut. Als Kraftstoff fürs Auto darf das dann auch nicht einfach so transportiert werden. Da droht dann für den Käufer der nächste Ärger, wenn er es abholt.

Das Lagern dieses Kraftstoffes alleine kann auch schon problematisch sein. Ich weiß, 5000 Liter Heizöl ist OK und viel gefährlicher als 1000 Liter Pöl mit 1% Diesel. Aber es gelten für Kraftstoff nun mal andere Regeln.

Dann verkauft der Verkäufer bei eBay gegen Höchstgebot. Er gibt das Zeug iicht von Privat an Privat in seinem Umfeld weiter, er bietet es öffentlich zum Kauf an. Er will auch nicht nur das wieder haben was er selber gezahlt hat. Er weiß, das Zeug ist teuerer geworden und will gerne eine bißchen zusätzlichen Profit mitnehmen. Da kann man gut eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen.

Ich seh da einige Probleme, die auf den Anbieter zukomen können.


Viele Grüße

Uwe

Wie lesenswert findest Du diesen Beitrag?                 Info zur Bewertung




Antworten:


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]