erlaubt und nicht erlaubt


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Geschrieben von Johannes D am 04. Juli 2015 13:39:20:

Als Antwort auf: Olle Autos in alten Scheunen erlaubt? geschrieben von Funman am 03. Juli 2015 19:03:27:

Servus,

wir haben ja auch so nen alten Bauernhof mit Nebengebäuden. In der Scheune
bzw. der Maschienenhalle (Halle hört sich so groß an, ist sie aber nicht)
stehen unterschiedliche Autos, Schlepper und Anhänger.
Auf dem Lageplan hab ich nur gesehen was als Wohnfläche gekennzeichnet ist,
eine unterschiedliche Nutzung der Nebengebäude war da nicht ersichtlich.

Bei einem Umbau lange vor meiner Zeit ist die Scheune umgebaut und ein TEil
davon als "Mähdreschergarage" gekennzeichnet gewesen. Auf dem offiziellen Plan
den ich gesehen habe war das nicht ersichtlich.

Ich vermute mal, das Du streng genommen eine Umnutzung (oder wie auch immer
das offiziell heist) beantragen musst.

Je nach Nachbarn würde ich das aber eher lassen. Versuche Dich doch mal zB
bei nem Archtekten unverbindlich schlau zu machen was für Auflagen evlt. ein-
gehalten werden müssen. Eine Tür bzw. ein Tor etwas zu verbreitern sollte
jeder gute Maurer hinbringen.
Ohne die Angelegenheit gesehen zu haben kann Dir keiner sagen ob Du nen
Statiker brauchst oder nicht.

cu

Johannes D.

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